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   KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05, 82 AR 122/05   

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https://dejure.org/2007,6020
KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05, 82 AR 122/05 (https://dejure.org/2007,6020)
KG, Entscheidung vom 09.03.2007 - 1 W 378/05, 82 AR 122/05 (https://dejure.org/2007,6020)
KG, Entscheidung vom 09. März 2007 - 1 W 378/05, 82 AR 122/05 (https://dejure.org/2007,6020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schicksal der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bei Rücknahme einer Klage durch den Kläger

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3101; ; RVG VV Nr. 3100; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3101 VV RVG
    Verfahrensgebühr - Rücknahme des Klageantrags nach Abgabe:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 21.05.2002 - 1 W 331/01

    Kostenerstattung: Prozessgebühr für Klageabweisungsantrag bei fehlender

    Auszug aus KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
    (Aufgabe der früheren Rspr. JurBüro 2002, 641).

    Das gilt - entgegen der vom Senat früher vertretenen Auffassung (Senat, JurBüro 2002, 641 m.w.N.) - auch für die hier angefallene Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3101.

    Aus erstattungsrechtlicher Sicht sei die Erteilung eines unbedingten Prozess-auftrages erst dann geboten, wenn ihr gemäß § 697 Abs. 2 ZPO die Anspruchsbegründung zugestellt worden sei oder sie wegen unterlassener fristgemäßer Anspruchsbegründung Veranlassung habe, selbst gemäß § 697 Abs. 3 ZPO auf eine Terminsbestimmung hinzuwirken (Senat, JurBüro 2002, 641; JurBüro 2001, 138; m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.08.1999 - 17 W 258/99

    Vergütung eines Rechtsanwalts für die Einlegung des Widerspruchs gegen einen

    Auszug aus KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
    Der nach Rücknahme der Klage gemäß § 269 Abs. 4 ZPO gestellte Antrag, die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin aufzuerlegen, hat zwar eine 1, 3 Verfahrensgebühr gemäß VV Nr. 3100 ausgelöst, diese ist jedoch nur noch nach dem Kostenstreitwert zu bemessen (OLG Köln, JurBüro 2000, 77; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 1231; vgl. auch BGH, JurBüro 2003, 256).

    Diese Verfahrensgebühr entsteht nach § 15 Abs. 3 RVG neben der Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3101, ist jedoch in der Weise begrenzt, dass die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr nicht überschritten werden darf (OLG Köln, JurBüro 2000, 77; OLG Koblenz, JurBüro 1983, 558 für das Berufungsverfahren).

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
    Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 6.4.2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
    An dieser Rechtsprechung wird nicht festgehalten, um einen Wertungswiderspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu vermeiden, wonach im Falle einer nur fristwahrend eingelegten und noch nicht begründeten Berufung die mit dem Rechtsmittel überzogene Partei ohne weiteres Zuwarten einen Rechtsanwalt bestellen darf und die hierdurch entstehenden Kosten auch erstattungsfähig sind (BGH, NJW 2003, 756).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 10 W 30/05

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Verfahrensgebühr nach RVG -VV Nr. 3100

    Auszug aus KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
    Der nach Rücknahme der Klage gemäß § 269 Abs. 4 ZPO gestellte Antrag, die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin aufzuerlegen, hat zwar eine 1, 3 Verfahrensgebühr gemäß VV Nr. 3100 ausgelöst, diese ist jedoch nur noch nach dem Kostenstreitwert zu bemessen (OLG Köln, JurBüro 2000, 77; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 1231; vgl. auch BGH, JurBüro 2003, 256).
  • KG, 14.11.2000 - 1 W 7475/00
    Auszug aus KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
    Aus erstattungsrechtlicher Sicht sei die Erteilung eines unbedingten Prozess-auftrages erst dann geboten, wenn ihr gemäß § 697 Abs. 2 ZPO die Anspruchsbegründung zugestellt worden sei oder sie wegen unterlassener fristgemäßer Anspruchsbegründung Veranlassung habe, selbst gemäß § 697 Abs. 3 ZPO auf eine Terminsbestimmung hinzuwirken (Senat, JurBüro 2002, 641; JurBüro 2001, 138; m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08

    Kostenfestsetzung: Umfang des Erstattungsanspruchs des Beklagten bei

    Da hierdurch die Maximalgrenze in Höhe von 1, 3 Gebühren aus der Hauptsache nicht erreicht wird, können beide Gebühren nebeneinander entstehen (Schneider-Wolf, RVG-Kommentar, 3. Aufl., VV 3101 Rdnr. 46 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1231; KG JurBüro 2007, 307).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2023 - 6 W 10/23
    Zusätzlich kann die Antragsgegnerin noch, wie vom Landgericht bereits berücksichtigt, eine nach dem Wert bis zur Antragsrücknahme angefallenen Kosten zu berechnende 1, 3 Verfahrensgebühr verlangen, die ihrem Prozessbevollmächtigten durch die Erwirkung des Kostenbeschlusses nach § 269 Abs. 3 ZPO erwachsen ist (KG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 W 378/05, JurBürp 2007, 307; OLG Köln, a.a.O., Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 23 W 677/88 -, JurBüro 1989, 963; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1982  - 10 W 116/81 - Jurbüro 1982, 555, und vom 1. März 1983 - 10 W 139/82 - MDR 1983, 764).
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